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Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB) gelten für alle der Agentur Lars Hütz (www.4h-digital.de) erteilten Aufträge.

(2) Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in einem gesonderten Vertrag oder per E-Mail festgelegt. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von der Agentur Lars Hütz schriftlich oder per E-Mail bestätigt werden.

(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Alle von der Agentur Lars Hütz erbrachten schöpferischen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne ausdrücklicher Einwilligung der Agentur Lars Hütz dürfen Entwürfe und Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

(2) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. Soweit nichts anderes vereinbart ist, überträgt die Agentur Lars Hütz dem Auftraggeber das einfache Nutzungsrecht für den jeweiligen Zweck. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Agentur Lars Hütz. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur Lars Hütz ein Auskunftsanspruch zu.

(3) Die Agentur Lars Hütz hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken sowie im Impressum auf der Website des Kunden als Urheber genannt zu werden und mit ihrer Website zu verlinken.

(4) Die Agentur Lars Hütz hat das Recht, erbrachte Leistungen, auch wenn sie auf Kundenvorlagen basieren, zu Werbezwecken zu verwenden und sie in eine Referenzliste aufzunehmen und entsprechende Links zu setzen.

(5) Vorschläge und Mitarbeit des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

§ 3 Vergütung

(1) Die Anfertigung von Entwürfen und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die die Agentur Lars Hütz für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Vertrages, den der Kunde mit seiner Auftragserteilung als vereinbart anerkennt. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

(2) Zusatzleistungen, die nicht in dem Angebot enthalten sind, müssen gesondert vergütet werden. Dies gilt besonders für nicht vereinbarten Mehraufwand, sowie außerhalb der Geschäftszeiten erbrachte Dienstleistungen.

(3) Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

(4) Werden die Entwürfe für andere Zwecke oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Agentur Lars Hütz berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. eine entsprechend höhere Vergütung für die Nutzung zu verlangen.

(5) Angebote der Agentur Lars Hütz gelten nur unter der Voraussetzung, dass die Auftragsdaten und Informationen unverändert bleiben. Die Angebote gelten längstens 30 Tage nach Eingang beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise der Agentur Lars Hütz gelten ab Sitz der Agentur Lars Hütz. Sie enthalten keine Mehrwertsteuer, und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein, sofern sie nicht in der Leistungsbeschreibung festgelegt sind.

(6) Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er der Agentur Lars Hütz alle dadurch entstandenen Kosten ersetzen und ihn von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

(7) Die Agentur Lars Hütz erstellt nach Auftragserteilung in der Regel einen Entwurf für die beauftragte Leistung. Nimmt der Kunde diesen Entwurf an, kann die Agentur Lars Hütz vom Kunden beauftragte nachträgliche Änderungen an der beauftragten Leistung zusätzlich in Rechnung stellen.

§ 4 Fälligkeit der Vergütung

(1) Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.

(2) Der Kunde kommt 14 Tage nach Zugang der Rechnung oder durch Mahnung durch Nichtzahlung zum vereinbarten Zeitpunkt in Verzug. Ab Verzugseintritt steht der Agentur Lars Hütz ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz zu. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungszieles nach 30 Tagen auch ohne Mahnung an. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(3) Leistungen oder Teilleistungen der Agentur Lars Hütz gelten als vom Kunden angenommen, wenn der Kunde die Leistung abruft und veräußert oder der Leistung nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.

(4) Bricht der Kunde ein Projekt ab, wird die Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen der Agentur Lars Hütz sofort fällig.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

(2) Die Versendung von Arbeiten und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.

(3) Die Agentur Lars Hütz ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, sowie Zwischenerzeugnissen, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Agentur Lars Hütz dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur Lars Hütz geändert werden.

§ 6 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

(1) Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Agentur Lars Hütz Korrekturmuster vorzulegen.

(2) Die Produktionsüberwachung durch die Agentur Lars Hütz erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Agentur Lars Hütz berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(3) Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur Lars Hütz 1 bis 2 einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Agentur Lars Hütz ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

§ 7 Haftung

(1) Die Agentur Lars Hütz haftet für entstandene Schäden an ihm überlassene Vorlagen, Websites, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für den Verlust kundeneigener Daten haftet die Agentur Lars Hütz nur, wenn die Daten vom Kunden ausreichend aktuell und vollständig gesichert wurden und eine Rekonstruktion mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Die Haftung für Datenverluste wegen unbefugter Angriffe Dritter ist ausgeschlossen.

(2) Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden von der Agentur Lars Hütz nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung länger als 6 Monate archiviert.

(3) Für die vom Auftraggeber gelieferten, erstellten oder freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur Lars Hütz.

(4) Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers, auch für die Freigabe von Internetleistungen.

(5) Sofern die Agentur Lars Hütz notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur Lars Hütz. Die Agentur Lars Hütz haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(6) Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Agentur Lars Hütz nicht.

(7) Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Agentur Lars Hütz geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes. Die Agentur Lars Hütz leistet für Mängel zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

(8) Erstellt die Agentur Lars Hütz Webseiten zum Abruf auf einem www-Server, haftet die Agentur Lars Hütz für Störungen innerhalb des Internets nicht.

(9) Die Agentur Lars Hütz haftet nicht für die Zuteilung des vom Kunden beantragten Domainnamens durch die zuständige Registrierungsstelle.

(10) Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung des Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen und die Agentur Lars Hütz die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(11) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringe Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Digital-Proofs, Korrekturabzügen usw.) und dem Endprodukt.

(12) Der Auftraggeber kann Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage nicht beanstanden.

(13) Die Agentur Lars Hütz haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen des Vertrags nicht gerechnet werden musste. Untypische unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.

§ 8 Abnahme, Termine, Fristen

(1) Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.

(2) Abnahmetermine werden im Projektverlauf einvernehmlich durch die Parteien bestimmt. Die Agentur Lars Hütz ist berechtigt, dem Kunden einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Sobald die Agentur Lars Hütz die Leistung bzw. Teilleistung erbracht hat, wird der Kunde innerhalb von zwei Wochen eine Funktionsprüfung durchführen und den Kunden über das Ergebnis der Funktionsprüfung, insbesondere über auftretende offensichtliche Mängel, schriftlich unterrichten. Sofern der Kunde dem Anbieter innerhalb dieser Frist keine offensichtlichen Mängel anzeigt oder die Leistung des Anbieters in Gebrauch nimmt, gilt die Abnahme als erteilt. Anlässlich der Funktionsprüfung auftretende, abnahmerelevante Mängel wird die Agentur Lars Hütz in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die betreffende Funktionsprüfung zu wiederholen. Die Abnahme darf nicht verweigert werden wegen unerheblicher Abweichungen der Leistung von der Leistungsbeschreibung.

(3) Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine verlängern sich jeweils um den Zeitraum, in dem die Agentur Lars Hütz durch Umstände, die nicht von ihm zu vertreten sind, an der Erbringung der Leistung gehindert ist. Gleiches gilt für den Zeitraum, in dem die Agentur Lars Hütz auf Informationen oder Mitwirkungshandlungen des Kunden wartet.

(4) Werden von dem Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.

(5) Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur Lars Hütz eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kann die Agentur Lars Hütz auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

(6) Soweit die Agentur Lars Hütz die vertraglichen Leistungen infolge höherer Gewalt oder anderer für die Agentur Lars Hütz unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für die Agentur Lars Hütz keine nachteiligen Rechtsfolgen ein.

§ 9 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

(1) Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur Lars Hütz behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur Lars Hütz übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur Lars Hütz von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

(3) Die Agentur Lars Hütz kann Rechte Dritter (fremdes Lizenzmaterial) in Anspruch nehmen, die dem Kunden nur eingeschränkt übertragen werden können. Die eingeschränkte Übertragung kann dazu führen, dass fremdes Lizenzmaterial nicht mehr oder zu erheblich veränderten Konditionen, auf die die Agentur Lars Hütz keinen Einfluss hat, zur Verfügung steht. Die Agentur Lars Hütz wird sich in diesem Fall nach besten Kräften bemühen, ähnliches Material zu verwenden.

(4) Der Kunde darf fremdes Lizenzmaterial nur im Zusammenhang im Rahmen der vereinbarten Nutzung verwenden. Wird die Agentur Lars Hütz vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht dementsprechend genutzt wurde, so ist der Kunde der Agentur Lars Hütz zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur Lars Hütz über jede unrechtmäßige Nutzung des Lizenzmaterials, die ihm bekannt wird, zu informieren, sowie gegen einen Verletzer der gewerblichen Schutzrechte gerichtlich vorzugehen oder die Agentur Lars Hütz dabei zu unterstützen.

§ 10 Datenschutz und Geheimhaltung

(1) Die Agentur Lars Hütz speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Kunden. Die Behandlung der Daten erfolgt vertraulich. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

(2) Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Kunde daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.

(3) Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich behandeln.

(4) Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung der Agentur Lars Hütz, die über die Internetadresse https://4h-digital.de/datenschutz abrufbar ist.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur Lars Hütz

(2) Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

§ 12 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie den Auftrag als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.

(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Beauftragung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.

Die ab dem 01.01.2021 gültigen AGB können Sie hier runterladen: https://4h-digital.de/wp-content/uploads/2020/12/AGB_4HDIGITAL-1.pdf

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns „4H DIGITAL“, vertreten durch Lars Hütz,
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://4h-digital.de elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Allerdings erlischt das Widerrufsrecht unter den Voraussetzungen des § 356 Abs. 5 BGB, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
Agentur 4H DIGITAL, Inhaber: Lars Hütz, Dückersstraße 9a, 40667 Meerbusch, info@4h-digital.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren ()/die Erbringung der folgenden Dienstleistung ()
– Bestellt am ()/erhalten am ()
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.







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